AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Onlinehandel (Bestellungen im "Onlineshop") der Firma WASTO-PAC GmbH

1. Allgemeines, Kundenkreis, Sprache

1.1. Alle Angebote, Kaufverträge, Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund von Bestellungen unserer Kunden (nachfolgend Bestellern) über unseren Onlineshop www.wastopac.com/shop nachfolgend der „Onlineshop“) unterliegen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.2. Das Produktangebot in unserem Onlineshop richtet sich ausschließlich an Unternehmer.

1.3. Geschäftsbedingungen des Bestellers finden keine Anwendung, auch wenn wir ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widersprechen.

 

 

2. Vertragsschluss 

2.1. Unsere Angebote im Onlineshop sind unverbindlich.

Muster und Proben sind unverbindliche Rahmenangaben. Bei allen im Onlineshop genannten Angaben sind technisch bedingte Toleranzen möglich. Alle mündlichen und schriftlichen Angaben über Eignung und Anwendungsmöglichkeiten unserer Waren erfolgen nach bestem Wissen. Sie stellen unsere Erfahrungswerte dar, die regelmäßig nicht zugesichert sind. Der Besteller hat sich selbst durch eigene Prüfung von der Eignung der Ware für den von ihm vorgesehenen Verwendungszweck zu überzeugen. 

An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Unterlagen, Dateien und in sonstiger Weise verkörperten Informationen sowie Mustern und Prototypen behalten wir uns die Eigentums- sowie Urheber-, Nutzungs- und Verwertungsrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht, nur für die Vertragsverhandlungen genutzt und nicht kopiert oder in sonstiger Weise vervielfältigt werden. Soweit uns eine Bestellung nicht erteilt wird oder nicht ausgeführt ist, sind die Daten, Muster und Prototypen unverzüglich zurückzugeben.

Durch Aufgabe einer Bestellung im Onlineshop macht der Besteller ein verbindliches Angebot zum Kauf des betreffenden Produkts. Wir können das Angebot bis zum Ablauf des dritten auf den Tag des Angebots folgenden Werktages annehmen.

2.2. Wir werden dem Besteller unverzüglich nach Eingang des Angebots eine Bestätigung über den Erhalt des Angebots zusenden, die keine Annahme des Angebots darstellt. Das Angebot gilt erst als von uns angenommen, sobald wir gegenüber dem Besteller (per E-Mail) die Annahme erklären oder die Ware absenden. Der Kaufvertrag mit dem Besteller kommt erst mit unserer Annahme zustande.

 

2. Preise und Versandkosten

Alle Preise sind €-Nettopreise und gelten zuzüglich Mehrwertsteuer. Zölle und ähnliche Abgaben hat der Besteller zu tragen.  Der Versand ist auf Selbstabholerbasis möglich oder kann über WASTO-PAC erfolgen. Hierzu werden dann die jeweiligen Frachtkosten separat ermittelt und nochmals final mit angeboten.

 

 

3. Versendung der Ware, Versicherung, Gefahrübergang  

3.1. Liefertermine und Lieferfristen bezeichnen regelmäßig das voraussichtliche Lieferdatum, um dessen Einhaltung wir bemüht sein werden. Geringfügige Abweichungen sind möglich.

Im Hinblick auf den Beginn der Lieferfrist gilt: Sämtliche von uns bei der Bestellung angegebenen oder sonst vereinbarten Lieferfristen beginnen, (a) wenn Lieferung gegen Vorkasse vereinbart ist, am Tag des Eingangs des vollständigen Kaufpreises (einschließlich Umsatzsteuer und Versandkosten) oder (b) wenn Zahlung auf Rechnung vereinbart ist mit der Zustellung der Auftragsbestätigung. Der Beginn der Lieferfrist kann die rechtzeitige Erfüllung von Mitwirkungspflichten des Bestellers (Freigaben, Dokumente, Zeichnungen) voraussetzen.

3.2. Sofern der Besteller die Versandabwicklung über uns wählt, in dem er zuvor unser individuelles Frachtangebot annimmt, bestimmen wir die angemessene Versandart. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, bestimmen wir die angemessene Versandart und das Transportunternehmen nach unserem billigen Ermessen. Wir schulden nur die rechtzeitige, ordnungsgemäße Ablieferung der Ware an das Transportunternehmen und sind für vom Transportunternehmen verursachte Verzögerungen nicht verantwortlich. Eine von uns genannte Versanddauer ist daher unverbindlich.

3.3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware geht mit der Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen auf den Besteller über. Bei Streckengeschäften – auch bei Franko-, Fob- oder Cif-Geschäften – geht die Gefahr des zufälligen Untergangs mit Verlassen der Ware ab Werk oder Lager unseres Vorlieferanten auf den Besteller über.

3.4. Der Besteller hat die Ware Transportrisiken zu versichern

3.5. Von uns nicht zu vertretende Umstände, welche die Lieferung langfristig unmöglich machen oder unzumutbar erschweren (höhere Gewalt), z.B.  nicht verschuldete Betriebsstörungen, Rohstoff- oder Energiemangel, Feuer, Überschwemmungen befreien uns, auch wenn sie bei unseren Vorlieferanten eintreten, für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit von der Lieferverpflichtung. Wir werden den Besteller unverzüglich benachrichtigen, wenn ein Fall höherer Gewalt eintritt. Wird die Behinderung voraussichtlich dauerhaft fortbestehen, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche sind für den Besteller im Fall der höheren Gewalt ausgeschlossen. Lehnt der Besteller die Lieferung auch nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist ab, können wir von unseren gesetzlichen Rechten Gebrauch machen. Verlangen wir Schadensersatz, so beträgt dieser pauschal 25 % des Kaufpreises. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten. Der Besteller ist berechtigt nachzuweisen, dass ein Schaden nicht oder in wesentlich niedrigerer Höhe als in Höhe der Pauschale entstanden ist.

 

 

4. Zahlungen

4.1. Zahlungen haben unbar auf eines unserer Konten zu erfolgen. Die Rechnungsbeträge sind sofort und ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart und von uns schriftlich bestätigt wurde. Für die Rechtzeitigkeit der Zahlung kommt es auf den Eingang des Betrages zu unserer vorbehaltlosen Verfügung an.

4.3. Befindet sich der Besteller in Zahlungsverzug oder entstehen begründete Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit, sind wir befugt, Sicherheitsleistungen vor Belieferung bzw. Leistungserbringung zu verlangen.

4.4. Der Besteller kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder nur wegen solcher Ansprüche ein Zurückbehaltungsrecht ausüben, die auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Ist der Besteller Kaufmann, bedarf die Geltendmachung eines Leistungsverweigerungs- oder Zurückbehaltungsrechts unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung. 

 

5. Eigentumsvorbehalt

5.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zum vollständigen Erhalt aller Zahlungen aus dem Liefervertrag unser Eigentum. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu veräußern, solange er seinen Vertragspflichten uns gegenüber nachkommt. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung ist ihm nicht gestattet; jeden Eingriff in unsere Eigentumsrechte hat er uns unverzüglich mitzuteilen.

5.2. Der Besteller tritt bereits mit Kauf der Vorbehaltsware die aus ihrer Weiterveräußerung erwachsenen Forderungen gegen seine Kunden einschließlich aller Nebenrechte an uns ab. Er bleibt bis auf Widerruf zur Einziehung seiner an uns abgetretenen Forderungen berechtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

5.3. Bei einer Verarbeitung der Vorbehaltsware gelten wir als Hersteller und erwerben Eigentum an der neuen Sache, ohne dass dem Besteller aus diesem Rechtsübergang Ansprüche erwachsen. Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien, erwerben wir Miteigentum an der hergestellten Sache im Verhältnis des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem der anderen Materialien.  Ist im Falle einer Verbindung, Vermischung oder Vermengung mit einer anderen Sache diese als Hauptsache anzusehen, geht das Miteigentum an der Sache im Umfang des Bruttoberechnungswertes der Vorbehaltsware an uns über.

5.4. Übersteigt der Wert der uns übertragenen Sicherheiten unsere gesamten Forderungen gegen den Besteller um mehr als zehn von Hundert, sind wir auf Verlangen des Bestellers verpflichtet, die Sicherungsrechte nach unserer Wahl freizugeben.

 

6. Gewährleistung

6.1. Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Besteller genehmigt, wenn ein Mangel uns nicht (i) im Falle von offensichtlichen Mängeln innerhalb von sieben Werktagen nach Lieferung oder (ii) sonst innerhalb von fünf Werktagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich angezeigt wird.

6.2. Mangelansprüche verjähren zwölf Monate nach Gefahrenübergang. Bei Vorliegen eines Sachmangels steht dem Besteller nach unserer Wahl das Recht auf Nacherfüllung durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung zu. Fehlmengen werden nachgeliefert. Nach zweimaligem Misslingen der Nacherfüllung steht dem Käufer ein Recht auf Rücktritt oder Minderung zu.

6.3. Mehraufwendungen zum Zweck der Nacherfüllung, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, die dadurch entstehen, dass die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen Ort außerhalb Deutschlands, der Niederlande, Belgiens oder Luxemburgs verbracht wurde, trägt der Besteller.

6.4. Ansprüche wegen Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft können nur geltend gemacht werden, sofern dem Besteller bei Vertragsschluss eine bestimmte Eigenschaft ausdrücklich schriftlich zugesichert worden ist.

 

7. Haftung

Wir haften unseren Bestellern in folgendem Umfang auf Schadensersatz:

a)Schäden aus der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von unsererseits beruhen;

b)nach dem Produkthaftungsgesetz und

c)Schäden aufgrund der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wobei der Schadensersatzanspruch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist, soweit nicht bereits eine unbeschränkte Haftung aufgrund a) oder b) vorliegt.

Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.

Soweit die Schadensersatzhaftung ausgeschlossen ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

 

8. Umtausch / Warenrückgabe

Stimmen wir einem Umtauschverlangen bzw. einer Rückgabe der Ware des Bestellers zu, ohne dass wir dazu rechtlich verpflichtet sind, trägt der Besteller die daraus entstehenden Kosten. Voraussetzung für einen Umtausch bzw. eine Warenrückgabe ist, dass der Besteller die Ware auf seine Kosten und sein Risiko zurücksendet und dass die Ware bei Zugang bei uns in einwandfreiem Zustand ist. Bei Sonderanfertigungen ist ein Umtausch bzw. eine Rückgabe der Ware ausgeschlossen. Für vereinbarte Rücknahmen der Ware erteilen wir eine Gutschrift unter Abzug einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10 % des Bruttowertes der Ware, mindestens jedoch in Höhe von 30,00 €.

 

9. Kopierverbot

Dem Besteller ist es untersagt, die von uns bezogenen Waren zu kopieren oder von Dritten kopieren zu lassen oder kopierte Waren zu verwenden.

 

10. Datenschutz

10.1 Wir erheben und verarbeiten personenbezogene Daten im Geltungsbereich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Zwecke der Vertragsdurchführung. Dabei handelt es sich insbesondere die im Rahmen des Bestellvorgangs erhaltenen personenbezogenen Daten, wie etwa Name, Adresse, E-Mail-Adressen, Zahlungsdaten oder bestellte Waren.

10.2 Die Datenerhebung erfolgt in Übereinstimmung mit den einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorgaben aus der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 („DS-GVO“), des Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetzes EU („BDSG-neu“) sowie anderen nebengesetzlichen Bestimmungen. Eine Übermittlung von personenbezogenen Daten erfolgt nur im Falle gesetzlicher Verpflichtung oder zur Abwicklung der Bestellung, wie etwa beim Zahlungsvorgang.

 

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für unsere Lieferungen und Leistungen ist Erftstadt. Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten des Bestellers ist Erftstadt. Gerichtsstand für beide Teile ist ebenfalls Erftstadt oder nach unserer Wahl der allgemeine Gerichtsstand des Bestellers. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinigten Nation vom 11. April 1980 über den nationalen Warenkauf für die Bundesrepublik Deutschland ist ausgeschlossen.

 

12. Schlussbestimmungen

Die Rechtsunwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Verbindlichkeit des Vertrages im Übrigen nicht.

WASTO-PAC GmbH, Erftstadt